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September 2022

Einladung zur Ortsbegehung / Pressemitteilung der IG Stadtpark

01.09.2022

Filmfestival Ludwigshafen: Die Kehrseite der Medaille – eine Bilanz gegen Ende der Glamour-Show

Die IG Stadtpark lädt für Mittwoch, 07.09.22 um 19 Uhr alle Interessierten zu einer Ortsbegehung auf die Parkinsel ein, um die Auswirkungen des aktuell laufenden Festivals-Betriebs auf das Landschaftsschutzgebiet zu erkunden. 

Treffpunkt ist vor der Insel-Bastei. Wir werden die Umgebung des vom Festival genutzten Geländes begehen, Diplom-Forstwirt Volker Ziesling wird den aktuellen Zustand des Parks und zu den Folgen der Großveranstaltung fachlich einordnen.

Juli 2022

IG Stadtpark – Begehung vor Beginn der Aufbauarbeiten zum Filmfestival: Wie ist die Lage?

Am Samstagvormittag, den 02.07.202 hatte die IG Stadtpark zu einer erneuten Begehung des vom Filmfestival genutzten Geländes auf der Parkinsel eingeladen.

Ca. 15 Interessierte waren der Einladung gefolgt, um sich kurz vor dem geplanten Beginn der Aufbauarbeiten am 15. Juli gemeinsam mit Diplom-Forstwirt Volker Ziesling ein Bild vom aktuellen Zustand des Parks, der Wiese und des Uferbereichs zu machen.

Grundsätzliche Dinge haben sich seit der ersten Veranstaltung Ende März nicht geändert.

Die große Wiese mit den Platanen zeigt zwar einen zarten grünen Bewuchs des eingesäten Rasens, bei näherer Betrachtung bleibt aber die betonartige Struktur des Bodens unübersehbar und der Rasen hat nichts mit einem Naturrasen zu tun, wie er in den anderen Teilen des Parks vorliegt.

Die Maßnahme zur Behebung der Bodenschäden („1000 Löcher“), die im März vorgenommen wurde, zeigt keine erkennbare Wirkung, wirft jedoch Fragen auf. Das Einbringen von Polyacrylat (künstliches, nicht abbaubares Superabsorber-Polymer, 25% Bestandteil des bei den Bohrungen eingebrachten Geohumus) in ein potentielles Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet wirkt schon für einen Laien sehr fragwürdig, nach Überzeugung von Volker Ziesling ist es jedoch tatsächlich eine widerrechtliche Handlung nach Bundesnaturschutzgesetz § 26 Abs. 2.  Verantwortliches Handeln gegenüber dem geschützten Park – und da zählen nicht nur die Bäume, sondern explizit auch der Boden mit seinen extrem empfindlichen Hochflutlehmen – sieht anders aus. Die Spuren von vielen Jahren unsachgemäßer Behandlung sind inzwischen für jeden, der es sehen will, evident.

Für das kommende Filmfestival wird eine Verkleinerung mit Worten angekündigt, bisher bekannt gewordene Pläne zeigen das jedoch nicht. Auch für das kommende Jahr erscheint es wieder nicht geplant zu sein, wenigstens die von der Stadt im letzten Jahr eingeforderten, nicht durchgesetzten und nach allen bekannten Normen völlig unzureichenden Minimalabstände von 2,5 m von den Stämmen einzuhalten.

Die allmähliche und erst langsam sichtbar werdende Schädigung der Platanen ist durch vier Faktoren bedingt:

  1. Bodenverdichtung
  2. Wurzelabrisse durch Befahrung
  3. Mechanische Verletzung durch die Erdnägel zur Befestigung der Zelte
  4. Schäden an den Baumkronen durch die Arbeiten mit großem Gerät.

Auf diese Weise wird die schöne Kulisse, die das Filmfestival für sich nutzt, langfristig und nachhaltig beschädigt und dies läuft eindeutig dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zuwider.

Auch der Aspekt der Verkehrssicherung kam wieder zur Sprache. Nach Auffassung von Volker Ziesling bestehen bei einer Großveranstaltung verschärfte Anforderungen an die allgemeine Verkehrssicherungspflicht – im Gegensatz zum normalen Parkbetrieb.

Hier stehen die Verantwortlichen in der Stadt, die eine solche Veranstaltung genehmigen, in der Verantwortung. Denn schon ein herabfallender Platanen-Ast kann großen Schaden anrichten, wie man sich leicht vorstellen kann. Der Zusammenhang zwischen wiederholter Nutzung der Wiese mit den oben beschriebenen Folgen, daraus resultierend geschwächten Platanen mit vermehrtem Pilzbefall und in der Folge wachsender Gefahr durch Astbruch ist durchaus plausibel.

Als zweiter Bereich, auf dem sich ein Schwerpunkt der Festival-Aktivitäten abspielt, schaute sich die Gruppe das Vorufer an.

Hier sind vor allem der immer kleiner gewordene Teil mit Schilfbewuchs von Interesse, der nach Bundesnaturschutzgesetz § 30 per se geschützt ist, sowie die für Auwiesen typischen Silberweiden, die auffallend besonders dort zurückgeschnitten wurden, wo das Vorufer vom Filmfestival für Freiluftkinos und Bewirtung benutzt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Saison wurden rigoros Durchfahrten für den Aufbau des Festivals in den Randbereich der Schilfinsel gemäht. In diesem Bereich sprießt aktuell zaghaft neues Schilf, was es jetzt zu erhalten gilt und dessen Ausbreitung zu fördern ist. Die Mahd von Schilf ist nach Bundesnaturschutzgesetz klar widerrechtlich und strafbar. Dies – genau wie die Kappung der Silberweiden – zu unterbinden, obliegt der Stadt mit der unteren Naturschutzbehörde.

Außerdem fällt auf, dass hier nach der völligen Verwüstung der Au-Wiese durch den Auf- und Abbau des letztjährigen Filmfestivals kaum noch jene geschützten Pflanzenarten vorhanden sind, die sich nur ein Stück südlich an den Böschungen finden, wie Wiesen-Alant, Kantenlauch und echter Haarstrang.

Vielmehr wachsen dort zunehmend Ruderal-Pflanzen, die sich typischerweise dort ansiedeln, wo unbewachsene Erde neu abgelagert wird. Denn der typische Pflanzenbewuchs der Auwiese hat  hier keine Chance zu bestehen oder gar sich auszubreiten, wenn er durch die Befahrung mit schwerem Gerät und Überbauung Jahr für Jahr auf’s Neue im wahrsten Sinne „platt gemacht“ wird. Das Mähen der Au-Wiese – laut Information des Wasserschifffahrtsamts ab dem 15.7.2022 – ist auffallend am Start des Aufbaus des Festivals, nach Mitteilung der Stadt ab 15.7.2022 – orientiert. Ökologische Mähzyklen sehen hingegen Schnitte im Frühsommer und Frühherbst vor (BUND).

Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit den Schutz- und Entwicklungszielen, die in der Satzung des Landschaftsschutzgebietes für den Park einschließlich des Vorufers klar formuliert werden, ist die Abhaltung einer Großveranstaltung mit 120.000 Zuschauern genauso wenig vereinbar wie mit §§ 26 und 30 des Bundesnaturschutzgesetzes – die auch in Ludwigshafen Geltung haben.

Die Interessengemeinschaft Stadtpark ist deshalb fest entschlossen, sich für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und damit für den Schutz des gefährdeten Teils des Parks weiter einzusetzen. Den Anfang macht dabei die sehr genaue Beobachtung der bald beginnenden Aufbauarbeiten.

 

MAI 2022

IG STADTPARK INFORMIERT AM TAG DER NACHBARN – INFOSTAND IM STADTPARK AUF DER PARKINSEL

20.05.2022

Die Interessengemeinschaft Stadtpark hat sich am Tag der Nachbarn am 20. Mai 2022 beteiligt.

Zwischen 17 und 20 Uhr gab es einen Info-Stand an der Uferpromenade an der vom Festival des Deutschen Films genutzten Wiese. Nachdem anfangs nur wenige Menschen unterwegs waren, vermutlich aufgrund der gewittrigen Wetterlage, gab es später zahlreiche Spaziergänger, die sich über das Anliegen der IG Stadtpark informierten, das mit einer vielseitigen Foto-Dokumentation bezüglich der Folgen des letztjährigen Festivals illustriert wurde.

Manche Besucher waren über den nach wie vor bedauernswerten Zustand der durch das jährliche Filmfestival strapazierten Wiese erschrocken, wie auch über die teils fragwürdigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Einbringung von Geo-Humus, mit 25%igem Anteil von Polyacrylat / Superabsorber – stark vereinfacht Kunststoff). Andere äußerten die Meinung, die Wiese habe schon immer so ausgesehen. Es wurde kontrovers diskutiert. Als Besucher kam auch Jens Brückner von der Fraktion „Grünes Forum und Piraten” und informierte sich über die weiteren Vorhaben der IG. Diplom-Forstwirt Volker Ziesling (Speyer) verstärkte das Team am Info-Tisch und stand als Experte für Fragen zur Verfügung.

Auch im Mai, wenn beim oberflächlichen Betrachten tatsächlich Gras über die Schäden (Verdichtung des Bodens, tiefe Reifenspuren der schweren Fahrzeuge) gewachsen zu sein scheint, steht für die IG Stadtpark fest: Der Stadtpark als Landschaftsschutzgebiet ist kein geeigneter Ort für eine Großveranstaltung mit 120.000 Gästen und den unvermeidbaren Belastungen für Flora und Fauna. Er gehört vielmehr – gemäß der Satzung des Schutzgebiets – geschützt und in seiner ökologischen Qualität weiter ausgebaut, um seiner Funktion als naturnaher Erholungsraum, Hochwasser-Rückhaltefläche und natürliche Klimaanlage für die angrenzenden bebauten Gebiete auch noch mittel- und langfristig gerecht werden zu können.

April 2022

28.4.2022
Presseerklärung der Interessengemeinschaft Stadtpark Ludwigshafen zum „Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Zukunft für das Schutzgebiet und Festival des deutschen Films sichern“


„Sowohl als Auch“ oder nur „Weiter So“? SPD-Papier kann nur Start der Debatte sein!


Es ehrt die SPD und den Fraktionsvorsitzenden der SPD David Guthier, dass der Einstieg in die Debatte um die Problematik Landschaftsschutzgebiet und Großveranstaltung Filmfestival seitens der SPD mit einer schriftlichen Stellungnahme gestartet wird. Das wird der Versachlichung und Transparenz der Diskussion guttun.


Die SPD möchte „nachhaltigen Umweltschutz“ will aber auch „das Festival des deutschen Films dauerhaft in Ludwigshafen auf der Parkinsel gesichert sehen“. Damit ist klar formuliert, dass die SPD eine Großveranstaltung im Landschaftsschutzgebiet unterstützt, wo so etwas „a priori“ aus
Umweltschutzgründen nicht hingehört. Das ist der Wunsch „das Unvereinbare miteinander zu vereinen“. Die spannende Frage ist nun, wie soll das laut SPD funktionieren?


Die konkreten Punkte des SPD-Papiers sehen eine Obergrenze der bespielten Fläche vor. Was ist daran neu und wieso orientiert sie sich an dem bisherigen Maximalkonzept, das zu den bereits diagnostizierten Missständen geführt hat? Wieso wird die Nutzungsintensität völlig außer Acht gelassen? Es ist ein Unterschied, ob Freiflächen existieren oder alles mit Bürocontainern,
Repräsentationsaufbauten oder VIP-Bereichen für Sponsoren zugebaut ist.

Auch einen festgelegten Zeitraum für Auf- und Abbau gibt es bereits und der sieht eine Nutzung von ca. ¼ Jahr vor. Regeln, dass für Anfahrten zum Auf- und Abbau und während des Festivals die Wege nicht verlassen werden dürfen, werden eingeschränkt auf „soweit möglich“.

Damit ist der praktische Wert nahe Null und der Neuheitswert des SPD-Vorschlags auch. Das Baum- und Heckenschnitt nur von städtischem Personal und genehmigt vorgenommen werden, ist für ein Landschaftsschutzgebiet alternativlos – auch ohne kommunalpolitischen Diskussionsbedarf. Das
Festival ist im Landschaftsschutzgebiet nur durch eine Sondergenehmigung der Stadt möglich, und auch nur, wenn sichergestellt ist, dass die Veranstaltung nicht dem Schutz-Zweck des Landschaftsschutzgebietes zuwiderläuft.

Wie kann das die Stadt sicherstellen, wenn sie das Festival nicht eng überwacht? Insofern ist auch die von der SPD vorgeschlagene „strenge
Begleitung“ des Festivals eine reine Selbstverständlichkeit.
Das Bekenntnis der SPD „zum Filmfestival am bisherigen Festivalstandort der das besondere Flair ausmacht und entscheidend dazu beiträgt, dass das Filmfestival ein starkes Aushängeschild für Ludwigshafen ist“, wiederholt das von der Stadt und dem Veranstalter gepflegte Mantra.

Aber stimmt das? Ist es wirklich ein Aushängeschild für Ludwigshafen als Industriestadt mit wenig Natur, dass Ludwigshafen kein besseres Konzept einfällt, an seinem Image zu arbeiten, als sein zentrales Landschaftsschutzgebiet mit einer Großveranstaltung zu gefährden und zu zerstören, statt es zu pflegen und auszubauen?
An der Diskussion zur Weiterentwicklung des Stadtparks und des Filmfestivals aktiv teilzunehmen, ehrt die SPD. Die von der SPD aufgeführten Punkte sind allerdings lediglich eine Skizze des „status quo“ und kein Lösungsvorschlag. Die Interessengemeinschaft Stadtpark wird die Diskussion einer wirklichen Lösung durch weitere Veranstaltungen unterstützen.


Ihre Interessengemeinschaft Stadtpark Ludwigshafen
….und so sieht ein Park aus – nicht so.

März 2022

 

Ludwigshafen Stadtpark, 26.3.2022

Heiße Diskussionen bei schönstem Frühlingswetter im Landschaftsschutzgebiet Stadtpark Ludwigshafen

Die von der Interessengemeinschaft Stadtpark organisierte Ortsbegehung im Landschaftsschutzgebiet Stadtpark rund um die vom Filmfestival genutzte Fläche mit dem Umweltexperten Volker Ziesling fand große Resonanz bei den Fraktionen, Vertretern der Verwaltung, der Presse und interessierten Bürgern.

Durch den Beigeordneten Alexander Thewalt vom Dezernat 4 (Bau , Umwelt und Verkehr, WBL), die Bereichsleiterin Grünflächen und Friedhöfe, Gabriele Bindert samt Mitarbeiter und den Bereichsleiter Umwelt, Rainer Ritthaler, zeigte die Stadtverwaltung starke Präsenz.

Die insgesamt sehr heterogene Gruppe von ca. 80 Teilnehmern pilgerte und diskutierte teils hitzig fast zwei Stunden durch den Park – deutlich länger als geplant.

Bei schönstem Frühlingswetter nutzte die IG die Veranstaltung, um auf die vom Filmfestival im Park verursachten nachhaltigen Schäden an Boden, Wiesen, Bäumen, Uferbewuchs vor Ort und konkret an Beispielen aufmerksam zu machen (siehe Handout/Website www.parkinsel.org) und endlich Stellungnahmen von den verantwortlichen Vertretern der Stadt zu bekommen und ihnen die Einordnung der Sachverhalte vom Experten Volker Ziesling gegenüberzustellen.

Durch diese Initiative der Interessengemeinschaft ist eine lang überfällige öffentliche Bürger-Diskussion, wie und ob das Filmfestival mit der Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes in Einklang gebracht werden kann, gestartet. Die Ortsbegehung war ein erster Schritt, um Transparenz bezüglich der in vielen Belangen stark unterschiedlichen Positionen von Vertretern der Stadtverwaltung, den Fraktionen, einzelner Bürger und der Interessengemeinschaft zu schaffen. Die Stadtverwaltung wiederholt die bereits öffentlich bekannte Position, dass das Festival in der aktuellen Größe und mit den gezeigten Auswirkungen auf den Stadtpark genehmigungsfähig ist und war. Vertreter der Fraktionen sehen das jedoch nuancierter. Der Experte Volker Ziesling sagt klar, dass die Belastung durch das Filmfestival zu irreversiblen Zerstörungen an Bäumen, Böden, Schwemmtalwiesen, Uferbewuchs und Schilfgürtel führen, dies ein unhaltbarer Zustand für ein Landschaftsschutzgebiet sei und zum Teil auch durch das Bundesumweltschutzgesetz oder höherrangige Gesetze schlichtweg verboten ist. Am Ende sind der nachhaltig Schutz des Landschaftsschutzgebietes zum einen und eine nachhaltige Entwicklung des Filmfestivals zum anderen wichtige Themen für Ludwigshafen. Die Vereinbarkeit an einem Ort erscheint bei der aktuellen Ideenlage schwer vorstellbar.

Über die Bewertung vieler Punkte waren sich der Experte Volker Ziesling und die Vertreter der Stadt aktuell nicht einig. Diese wissenschaftliche Diskussion ist für den Laien noch schwer einzuordnen. Klar und dennoch unverständlich sind viel Stellungnahmen der Stadt, wie zum Beispiel, dass der aktuelle Zustand der Fläche im Landschaftsschutzgebiet der für diese Fläche normale, bestimmungsgemäße, ungestörte Zustand ist. Auf Vergleichsflächen rund um diese Fläche blüht und gedeiht es im Park. Diese Fläche jedoch ist blanker, verdichteter, von Rissen durchzogener Lehm mit spärlichen Grashalmen, den die Stadt aufwendig zwangsbelüften lassen muss. Da passen die Aussagen der Stadt mit der Beobachtung des Bürgers gar nicht zusammen.

Die Abschlussdiskussion brachte Gelegenheit, die offen gebliebenen Fragen anzusprechen und die Mitglieder der Fraktionen nutzen sie für eigene Stellungnahmen, darunter auch deutliche Kritik an der bisherigen Praxis des Veranstalters, signifikant vom genehmigten Rahmen des Festivals abzuweichen und der Stadt, dies zu tolerieren. Bürgerfragen, warum man das bisher toleriert hat und sogar erwägt dem Veranstalter, der sich demnach als unzuverlässig erwiesen hat, die Genehmigung für eine Folgeveranstaltung zu erteilen, blieben von den Vertretern der Stadt unbeantwortet. Weitgehend unbeantwortet blieb auch die Frage nach einer Dokumentation des Ausgangszustandes des Parks vor der Veranstaltung, aufgrund derer sich die Aussage der Stadt, es seien an der Festivalwiese keine Schäden aufgetreten und sie befinde sich im bestimmungsgemäßen Zustand, nachvollzogen werden könne.

Es war ein Anfang – die Begehung war lang, aber dennoch zu kurz. Es bleiben viele Fragen offen. Die Stadt in Person von Herrn Thewalt bietet an, nach Klärung von Sachthemen auf Expertenebne und vor Implementierung des nächsten Festivals nochmal zu diskutieren.

Das ist keine Option, sondern ein Muß!

Wir sind dabei,

Ihre IG Stadtpark.

 

Das komplette Handout als PDF zum herunterladen

Februar 2022

25.02.2022

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24.02.2022

Interview mit Radio Regenbogen, Herrn Ziesling und Mitgliedern der IG Stadtpark.

Weitere Infos folgen

Januar 2022

29.01.2022

Auf den Spuren des Filmfestivals im Ludwigshafener Stadtpark mit Volker Ziesling von „Waldwende Jetzt!“

Das Filmfestival ist jetzt schon wieder einige Monate her und selbst das letzte Zelt, der letzte Stapler und der letzte Container sind verschwunden, jedoch nicht seine Spuren im Park, bzw. Landschaftsschutzgebiet. Die Interessengemeinschaft Stadtpark freute sich umso mehr die aktuelle Situation am 29.1.2022 mit dem Naturschutzexperten Volker Ziesling von „Waldwende jetzt!“ vor Ort anhand der sichtbaren Schäden an den Stromtalwiesen, dem Schilfgürtel und der historischen Parkanlage zu erörtern.

 „Bodenverdichtung gerade im Bereich des Schwemmbereichs ist kritisch und nicht reversibel“ betont Ziesling, der die Funktion des Landschaftsschutzgebiets für das städtische Mikroklima und den Hochwasserschutz als sehr hoch einschätzt. Die geplanten Maßnahmen der Stadt zu Lockerungsbohrungen und dem Einbringen organischen Materials im Verdichtungsbereich des Festivals sieht er sehr skeptisch. „Zur Lockerung bringt das gar nichts und das Einbringen fremden organischen Materials birgt eher die Gefahr ortsfremde, für die lokalen Pflanzen gefährliche Pilze oder Organismen einzuschleppen, als dem durch das Festival gestressten Baumbestand zu helfen. Überrascht ist Ziesling auch vom Konzept des Baumschutzes, den die Stadt durch Minimalabstände von 2,5 Metern Rechnung tragen will. Alte, große Parkbäume um die es hier geht, haben Wurzelbereiche von mindestens 6 Metern und die Praktik, 1 Meter lange Zeltbau-Nägel in unmittelbarer Stammnähe einzuschlagen, führe definitiv zu schädigenden Verletzungen des Wurzelwerks der historischen Bäume.

Spannend ist die Vision von Herrn Ziesling, das Landschaftsschutzgebiet naturnäher und in Anlehnung an die Rheinauen zu gestalten, mit Weichholz-Beständen im direkten Überschwemmungsbereich und für Rheinauen typischen Hartholz-Arten in höher gelegenen Teilen des Parks. So könnte die Funktionalität des Landschaftsschutzgebietes bzgl. Stadtklima und Klimaschutz und auch der Hochwasserschutz gestärkt werden. Dieses naturnahe Konzept in direkter städtischer Umgebung dürfte nach seiner Einschätzung auch den Erholungswert des Gebietes für die Ludwigshafener, die in schon jetzt 365 Tage im Jahr frequentieren, deutlich erhöhen. Großveranstaltungen können problemlos auch auf den vielen, bereits versiegelten und für die Natur unbrauchbaren städtischen Flächen stattfinden. Für den naturnahen Uferbereich gibt es keine Alternative und er ist einzigartig. Das ist keine für Ludwigshafen übliche Sicht.

Wir danken Herrn Ziesling für den Besuch, die kontroverse Diskussion und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit!