Die hier zusammengestellten Informationen basieren auf dem Schriftverkehr zwischen Mitgliedern der IG Stadtpark und OB Steinruck/sachbefasstem Bereich zum Thema Filmfestival und den daraus entstandenen Schäden.
Aussagen Stadt LU / SOLL vs.
Realität vor Ort / IST
aktueller Genehmigungsrahmen der Stadt, z. B. Zeltaufbau und Platzbedarf des Filmfestivals | deutliche Überschreitung der genehmigten Fläche (Vorufer, Abstände zu den Platanenreihen hin) |
Die Anordnung der Zelte ist so abgestimmt und geht auch aus den Aufbauplänen so hervor. | Ausdehnung der Zelte deutlich größer als lt. Plan. Ausdehnung der Open-Air-Kinos über die Außengrenze im Uferbereich. Aufstellen zusätzlicher Container, die im Plan nicht ausgewiesen sind. |
Zitat OB Steinruck: “Schutz der Natur auf der Parkinsel hat Priorität” | Schutzmaßnahmen nicht erkennbar, bzw. ohne wahrnehmbaren Erfolg. Die Bilder zeigen die Unterschreitung des Mindestabstands zu den Bäumen und den abgemähten und zerstörten Schilfgürtel |
Zitat OB Streinruck “um die Belastung hinsichtlich der Bodenverdichtung gering zu halten, müssen Druckverteilungsplatten und Maschinen genutzt werden, deren Punktbelastung niedriger ist als z.B. bei einem Gabelstapler” | diverse Fahrzeug inkl. Gabelstapler, LKW, Teleskoplader im Einsatz. Die Bilder zeigen die Fahrzeuge sowie die Schäden und die nach Wochen mit bloßem Auge erkennbare Bodenverdichtung. |
aktueller Genehmigungsrahmen der Stadt für das Filmvestival in Bezug auf den Baumschtz (beinhaltet u. a. Baumschutz auf Baustellen DIN 18920) |
Unterschreiten von Mindestabständen, Erdnägel in unmittelbarer Stammnähe, Lagerung von Material an den Bäumen, etc. |
Abstände von Zelten, Containern usw. zu den Bäumen waren so besprochen und wurden so umgesetzt wie geplant. | Abstände von Zelten, Containern, Schutzzäunen etc. zu den Bäumen wurden nicht eingehalten. |
Zitat OB Steinruck “Entstandene Schäden [..] werden fachgerecht behoben und dem Veranstalter in Rechnung gestellt” | bis dato (02.12.2021) deutliche Schäden sichtbar, die bis zum heutigen Zeitpunkt nicht behoben sind (Rheinufer – Fahrspuren schwerer Fahrzeuge) |
Lärmbelästigung: wird vom kommunalen Vollzugsdienst und Polizei kontrolliert. Keine Verstöße festgestellt. | Mehrjährige Beschwerde-Historie bzgl. Lärm mit Veranstalter und Stadt. Laut SGD werden die Emissionen nicht aktiv gemessen. |
Anordnung der Zelte ist so abgestimmt, geht aus den Aufbauplänen so hervor | Ausdehnung der Zelte deutlich größer als laut Plan. Aufbau der Open-Air-Kinos über die laut Plan genehmigte Fläche im Vorufer-Bereich hinaus. Aufstellen zusätzlicher Container, die im Plan nicht eingezeichnet sind. |
Verwendung von Druckverteilungsplatten bei Abbau aufgrund von Trockenheit nicht notwendig. Ab KW 40 nicht mehr eingesetzt. | Druckverteilungsplatten lagen ungenutzt bereits ab KW 32 gestapelt zur Abholung bereit. Trockenheit? |
Quellen:
Brief OB Steinruck / Dondelinger vom 27.10.202
Mail OB Steinruck / Springer vom 14.10.2021
Genehmigungsunterlagen Filmfestival 2021