Die hier zusammengestellten Informationen basieren auf dem Schriftverkehr zwischen Mitgliedern der IG Stadtpark und OB Steinruck/sachbefasstem Bereich zum Thema Filmfestival und den daraus entstandenen Schäden.

Aussagen Stadt LU / SOLL vs.

Realität vor Ort / IST

 

aktueller Genehmigungsrahmen der Stadt, z. B.  Zeltaufbau und Platzbedarf des Filmfestivals deutliche Überschreitung der genehmigten Fläche (Vorufer, Abstände zu den Platanenreihen hin)                                                                
Die Anordnung der Zelte ist so abgestimmt und geht auch aus den Aufbauplänen so hervor.  Ausdehnung der Zelte deutlich größer als lt. Plan. Ausdehnung der Open-Air-Kinos über die Außengrenze im Uferbereich. Aufstellen zusätzlicher Container, die im Plan nicht ausgewiesen sind.
Zitat OB Steinruck: “Schutz der Natur auf der Parkinsel hat Priorität” Schutzmaßnahmen nicht erkennbar, bzw. ohne wahrnehmbaren Erfolg.

Die Bilder zeigen die Unterschreitung des Mindestabstands zu den Bäumen und den abgemähten und zerstörten Schilfgürtel
Zitat OB Streinruck “um die Belastung hinsichtlich der Bodenverdichtung gering zu halten, müssen Druckverteilungsplatten und Maschinen genutzt werden, deren Punktbelastung niedriger ist als z.B. bei einem Gabelstapler” diverse Fahrzeug inkl. Gabelstapler, LKW, Teleskoplader im Einsatz.                Die Bilder zeigen die Fahrzeuge sowie die Schäden und die nach Wochen mit bloßem Auge erkennbare Bodenverdichtung.
aktueller Genehmigungsrahmen der Stadt für das Filmvestival in Bezug auf den Baumschtz
(beinhaltet u. a. Baumschutz auf Baustellen DIN 18920)
Unterschreiten von Mindestabständen, Erdnägel in unmittelbarer Stammnähe, Lagerung von Material an den Bäumen, etc. 
Abstände von Zelten, Containern usw. zu den Bäumen waren so besprochen und wurden so umgesetzt wie geplant.Abstände von Zelten, Containern, Schutzzäunen etc. zu den Bäumen wurden nicht eingehalten.
Zitat OB Steinruck “Entstandene Schäden [..] werden fachgerecht behoben und dem Veranstalter in Rechnung gestellt” bis dato (02.12.2021) deutliche Schäden sichtbar, die bis zum heutigen Zeitpunkt nicht behoben sind (Rheinufer – Fahrspuren schwerer Fahrzeuge)

 

Lärmbelästigung: wird vom kommunalen Vollzugsdienst und Polizei kontrolliert. Keine Verstöße festgestellt. Mehrjährige Beschwerde-Historie bzgl. Lärm mit Veranstalter und Stadt. Laut SGD werden die Emissionen nicht aktiv gemessen.
Anordnung der Zelte ist so abgestimmt, geht  aus den Aufbauplänen so hervor Ausdehnung der Zelte deutlich größer als laut Plan.                                                                              Aufbau der Open-Air-Kinos über die laut Plan genehmigte Fläche im Vorufer-Bereich hinaus.                                                                                  Aufstellen zusätzlicher Container, die im Plan nicht eingezeichnet sind.

Verwendung von Druckverteilungsplatten bei Abbau aufgrund von Trockenheit nicht notwendig. Ab KW 40 nicht mehr eingesetzt. Druckverteilungsplatten lagen ungenutzt bereits ab KW 32 gestapelt zur Abholung bereit.                                            Trockenheit?

Quellen:
Brief OB Steinruck / Dondelinger vom 27.10.202

Mail OB Steinruck / Springer vom 14.10.2021

Genehmigungsunterlagen Filmfestival 2021